Familien­analoges Wohnen

Halt und Stabilität

Manchmal können Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben. Dies kann viele unterschiedliche Gründe haben. Eine Pflegefamilie (nach §33 SGB VIII) ist dann oft eine gute Wahl. Sie bietet stabile Strukturen und Beziehungen und begleitet Kinder oder Jugendliche – für eine kürzere Zeit oder langfristig.

In jedem Fall bietet eine Pflegefamilie einen geschützten, familiären Rahmen mit verlässlichen sozialen und emotionalen Beziehungen. Wer Verantwortung für ein Kind oder einen jungen Menschen übernimmt, gibt ihm Halt und Stabilität.

Rechtsgrundlage

Familienanaloges Wohnen ist eine Hilfeform nach §33 SGB VIII, die gemeinsam mit den Jugendämtern der beiden Landkreise Peine und Gifhorn entwickelt wurde und dort seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt wird.

Die Hilfen werden auf der Rechtsgrundlage der §§ 27 i.V.m. §§ 33, 37 und 41 SGB VIII erbracht.

Wir arbeiten mit selbstständig tätigen Familien zusammen, deren Qualifizierung zur Aufnahme eines Kindes gemeinsam mit den Landkreisen (Gifhorn / Peine) festgestellt wird.

Die Pflegefamilien erhalten regelmäßig Fachberatung und sind in Teams zusammen mit anderen Pflegefamilien eingebunden. Diese Teams treffen sich fortlaufend und werden regelmäßig durch das Fachteam begleitet.

Pflegefamilien werden bedarfsorientiert fortgebildet. Themenspezifisch finden regelmäßig Fachgruppentreffen statt.
Zudem werden die Familien im Rahmen einer Patenschaft von erfahrenen Erziehungsstellen begleitet.

Die Elternarbeit wird beraten und angeleitet durch den Träger Kompetenz für Menschen.

Unsere Familien

Unser ziel ist es:

Ansprechpartnerin