Erziehungs­stellen

Professionelle Familien

Manchmal können Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben. Dies kann viele unterschiedliche Gründe haben. Eine Erziehungsstelle (nach §34 SGB VIII) ist dann oft eine gute Wahl. Sie bietet stabile Strukturen und Beziehungen und begleitet Kinder oder Jugendliche – für eine kürzere Zeit oder langfristig.

Kompetenz für Menschen (KOM) arbeitet nach §34 SGB VIII mit selbstständigen Erziehungsstellen zusammen.

Erziehungsstellen sind professionell arbeitende Familien, in denen mindestens eine Person eine fachliche Ausbildung besitzt.
Die Erziehungsstellen werden in ihrer Arbeit durch den Träger und durch qualifizierte Fachberater:innen in ihrer Arbeit begleitet. Sie treffen sich zum kollegialen Austausch regelmäßig mit anderen Jugendhilfefamilien in Teams und müssen sich darüber hinaus fortlaufend weiterbilden.

Erziehungsstellen können maximal zwei Kinder oder Jugendliche in ihren Haushalt aufnehmen.

Sie sind betriebserlaubnispflichtig durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Rechtsgrundlage

Die gesetzlichen Grundlagen sind §§27, 34 SGB VIII, in Verbindung mit 35a und 41 SGB VIII.

In geeigneten Fällen und besonderer interner Prüfung sind Aufnahmen nach §42 möglich.

In Form von Einzelfallentscheidungen sind auch Unterbringungen nach §134 Abs. 4, S.2 Nr.1 oder Nr. 3 SGB IX möglich. Dies setzt eine Einzelvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger voraus.

Die Ausgestaltung der Hilfen regelt § 36 SGB VIII, auf dessen Grundlage unter Einbeziehung aller erforderlichen Fachkräfte und der Adressaten der Hilfe die Hilfeplanung stattfindet. Sie stellt die wichtige Plattform der Eingangsqualität und des weiteren Hilfeverlaufs dar.

Unsere Erziehungs­stellen

Unser Ziel ist es:

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