Erziehungsstellen

Kompetenz für Menschen (KOM) arbeitet mit selbständigen Erziehungsstellen zusammen.

Erziehungsstellen sind professionell arbeitende Familien, in denen mindestens eine Person eine fachliche Ausbildung besitzt. Sie werden durch qualifizierte Fachberater in ihrer Arbeit begleitet und müssen sich fortlaufend weiterbilden. Sie sind betriebserlaubnispflichtig durch das Niedersächsische Landesamt für Familie, Soziales und Gesundheit.

Erziehungsstellen dürfen maximal zwei Kinder oder Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren in ihren Haushalt aufnehmen.

Grundlage der Arbeit stellt § 34 SGB VIII dar, bei Bedarf in Verbindung mit § 41 SGB VIII. Vorbehaltlich der Einzelfallprüfung kann eine Aufnahme auch nach § 35a erfolgen. In Ausnahmefällen finden auch die §§ 53,54 SGB XII Anwendung.

Die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach den im Hilfeplan (§ 36 SGB VIII oder § 58 SGB XII) vereinbarten Betreuungsinhalten und Leistungen.

Unser Ziel ist es:

  • Kindern und Jugendlichen eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen
  • eine (wenn möglich) zeitlich befristete Alternative zum Elternhaus zu sein. Hierbei legen wir großen Wert auf größtmögliche Einbeziehung der Eltern auch in den Alltag ihrer Kinder. Grundlage hierfür ist eine grundsätzliche Akzeptanz des gesamten Herkunftsystems gegenüber (Vater, Mutter, Opa, Oma, Tante etc.).
  • die (Wieder-)Verantwortungsübernahme der Eltern für ihre Kinder zu fördern.
  • Konkurrenzen zu minimieren und aufzulösen, um
  • Loyalitätskonflikte der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.
  • Kindern und Jugendlichen einen gelungenen Alltag im Rahmen einer Familie zu sichern.
  • Kinder und Jugendliche in der Erziehungsstelle alters- und entwicklungsentsprechend zu versorgen und zu fördern. Dies umfasst alle (!) Lebensbereiche.

Kontakt

Bei Anfragen bezüglich der Erziehungsstellen richten Sie sich bitte direkt an:

Kirsten Lauprecht
Tel.: 05 31 · 23 44 90 33
Mobil: 01 76 · 84 67 83 47
E-Mail: kirsten.lauprecht@kom-bs.de