Ambulante Hilfen

Kompetenz für Menschen (KOM) bietet ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und für Familien, gleich welcher Konstellation oder Nationalität an.

Sozialpädagogische Dienstleistungen sind:

  • zielorientierte Auftragsklärung zu Beginn (hier hat sich eine Mann-Frau Konstellation in Familien als effektiv erwiesen)
  • Eltern- und Familienarbeit (Ziele der Familienmitglieder, Ziele der Familie gemeinsam, praktische Handlungsschritte, Erfragen von gewohnten Sichtweisen, Erarbeiten neuer Blickwinkel, Herausfinden individueller und kollektiver Bedürfnisse etc.)
  • Förderung der Stabilität des gesamten Familiensystems (Sozialverhalten, Autonomie, Verantwortungsübernahme etc.)
  • Unterstützung in allen die Menschen betreffenden alltagsrelevanten Lebensfragen (Geld, Sucht, Beziehung, Behörden, Krankheit, Haushalt, Erziehungsberatung, Paarberatung, Tagesstruktur, schulische und berufliche Perspektiven etc.)
  • Begleitung zu Fachdiensten und Behörden aller Art

Die Rechtsgrundlage

Leistungen nach §§ 27ff, 30, 31, 35a, 41 KJHG. Im Einzelfall können auch Aufnahmen nach SGB XII erfolgen.

Kompetenz für Menschen (KOM) bietet seine Leistungen von den Jugendhilfeteams ausgehend an. Aus einem Projekt / Standort / Team heraus werden dabei Art und Umfang der Leistungen flexibel nach dem Bedarf ausgerichtet.

Es versteht sich von selbst, dass der Bedarf im Zusammenwirken aller beteiligten Menschen (§ 36 KJHG), also auch in enger Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, vor Ort ermittelt wird.

Übergeordnete Ziele der ambulanten Hilfen sind:

  • Die Anwendung und Umsetzung aktivierender Ansätze, um...
  • ...das Selbsthilfepotential der Menschen und Familien möglichst auf der Grundlage ihrer Stärken zu mobilisieren, um...
  • sie in die Lage zu versetzen, ihre Belange (wieder) selbst in die Hand zu nehmen, damit..
  • sie weitestgehend selbstbestimmt und unter Zuhilfenahmen der Ressourcen ihrer Lebenswelt leben können.
  • Auf jeden Fall soll weitergehende stationäre Hilfe vermieden werden
  • Kompensatorische Begleitung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit den Beteiligten und dem Jugendamt.

Die Arbeit wird ausschließlich von qualifizierten Fachkräften geleistet.